Individuelle Restwertbewertung
Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung, Vorschäden, Schadensumfang, Reparaturkosten und möglicher Restwert werden bei der Bewertung berücksichtigt.
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Sie möchten Ihr Auto mit Totalschaden verkaufen, ohne weitere Kosten für Reparatur, Abschleppen, Standplatz oder Schadendiagnose zu übernehmen? Wir prüfen Fahrzeuge mit wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden in ganz Österreich und erstellen nach individueller Bewertung eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung, Vorschäden, Schadensumfang, Reparaturkosten und möglicher Restwert werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Angefragt werden können Fahrzeuge mit wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden sowie schweren Unfall-, Brand-, Wasser- oder Unwetterschäden.
Das Fahrzeug muss nicht mehr fahrbereit sein. Eine mögliche Abholung wird abhängig von Standort, Zugänglichkeit und Fahrzeugzustand individuell vereinbart.
Nach einer Einigung werden bekannter Fahrzeugzustand, Kaufpreis, Zahlungsart, Übergabe und mögliche Abholung schriftlich vereinbart.
Ein Auto mit Totalschaden zu verkaufen kann wirtschaftlich sinnvoller sein als eine umfangreiche Instandsetzung. Karosseriearbeiten, Ersatzteile, Airbags, Elektronik, Motor, Getriebe, Lackierung und Arbeitszeit können Reparaturkosten verursachen, die den Fahrzeugwert erreichen oder übersteigen.
Über unseren Totalschaden-Ankauf können Sie Ihr Fahrzeug direkt im aktuellen Zustand anbieten. Senden Sie die wichtigsten Fahrzeugdaten, aussagekräftige Fotos und vorhandene Unterlagen. Anschließend wird individuell geprüft, ob ein Ankauf möglich ist.
Für eine erste Anfrage ist ein fertiges Versicherungsgutachten nicht immer zwingend erforderlich. Beschreiben Sie den Unfallhergang oder die Schadenursache und geben Sie an, welche Fahrzeugbereiche betroffen sind.
Der Ablauf ist darauf ausgelegt, Ihnen weitere Reparaturkosten, unnötige Besichtigungstermine und aufwendige Privatverhandlungen zu ersparen.
Senden Sie Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Motorisierung, Ausstattung und den aktuellen Standort.
Übermitteln Sie Fotos, Schadengutachten, Reparaturkalkulation, Restwertangaben oder weitere vorhandene Unterlagen.
Nach Annahme des Angebots werden Kaufvertrag, Bezahlung, Übergabe und mögliche Abholung verbindlich vereinbart.
Sie wissen noch nicht, ob offiziell ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt? Beschreiben Sie den Fahrzeugzustand und senden Sie möglichst viele Fotos. Ein vorhandenes Gutachten ist hilfreich, für die erste Anfrage aber nicht zwingend erforderlich.
Der Begriff Totalschaden kann unterschiedliche Schadensbilder beschreiben. Die Bewertung erfolgt deshalb immer anhand des konkreten Fahrzeugs, des Wiederbeschaffungswerts, des Restwerts und der zu erwartenden Reparaturkosten.
Beim privaten Verkauf eines Fahrzeugs mit Totalschaden entstehen häufig zahlreiche Rückfragen zu Schadenshöhe, Reparaturkosten, Versicherung, Restwert und Fahrbereitschaft. Viele Interessenten erwarten ein vollständiges Gutachten oder versuchen, den Kaufpreis stark zu reduzieren.
Bei einem spezialisierten Ankauf für Autos mit Totalschaden können Sie das Fahrzeug direkt im beschädigten Zustand anbieten. Dadurch müssen Sie keine Reparatur vorfinanzieren und das Fahrzeug nicht zuerst technisch oder optisch instand setzen.
Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Wiederbeschaffungswert, Restwert, Fahrzeugalter, Kilometerstand, Schadensumfang und den kalkulierten Reparaturkosten ab. Bei schweren Unfall- oder Technikschäden können Ersatzteile und Arbeitszeit einen erheblichen Teil des Fahrzeugwerts ausmachen.
Liegen die erwarteten Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert zu hoch, kann der direkte Verkauf wirtschaftlich attraktiver sein. Vor der Entscheidung kann ein Vergleich zwischen Reparaturkalkulation, Restwert und möglichem Verkaufspreis sinnvoll sein.
Auch wenn der Schaden bereits von einer Versicherung bewertet oder abgerechnet wurde, kann das Fahrzeug grundsätzlich angefragt werden. Teilen Sie uns transparent mit, ob eine Auszahlung erfolgt ist und welche Angaben zum Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturaufwand vorliegen.
Auch ein Fahrzeug ohne gültige §57a-Begutachtung kann angeboten werden. Geben Sie an, wann das Pickerl abgelaufen ist und ob neben dem Totalschaden weitere technische oder optische Mängel bestehen.
Ausgelöste Airbags, beschädigte Gurtstraffer, Sensoren oder Steuergeräte können die Reparaturkosten erheblich erhöhen. Auch Fahrzeuge mit ausgelöstem Rückhaltesystem können individuell geprüft werden.
Ein Unfallfahrzeug kann zusätzlich Motor-, Getriebe-, Fahrwerks- oder Elektronikschäden aufweisen. Geben Sie alle bekannten Schäden möglichst vollständig an, damit der Fahrzeugzustand realistisch eingeschätzt werden kann.
Auch Elektro- und Hybridfahrzeuge mit Unfall-, Batterie-, Hochvolt-, Antriebs- oder Elektronikschaden können angefragt werden. Die Bewertung hängt vom Fahrzeugmodell, Batteriesystem und konkreten Schadensbild ab.
Die Übermittlung Ihrer Fahrzeugdaten ist zunächst unverbindlich. Sie entscheiden nach der Prüfung selbst, ob Sie das Angebot annehmen und Ihr Fahrzeug verkaufen möchten.
Unser Service richtet sich an private und gewerbliche Fahrzeughalter in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg und weiteren Regionen Österreichs. Die konkrete Übernahme oder Abholung wird anhand von Standort, Zugänglichkeit und Fahrzeugzustand vereinbart.
Ob Kleinwagen, Limousine, Kombi, SUV, Firmenwagen, Transporter oder Nutzfahrzeug: Senden Sie uns die wichtigsten Angaben und erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung für Ihr Auto mit Totalschaden.
Senden Sie Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Fahrzeugstandort und eine Beschreibung des Schadens. Aussagekräftige Fotos, Gutachten und Reparaturkalkulationen ermöglichen eine genauere Prüfung.
Sie möchten Ihr Auto mit Totalschaden verkaufen und weitere Kosten für Reparatur, Abschleppen, Standplatz oder Schadendiagnose vermeiden? Übermitteln Sie uns die wichtigsten Fahrzeugdaten, Fotos und vorhandenen Unterlagen für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Angefragt werden können Fahrzeuge mit wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden, schwerem Unfallschaden, Rahmenschaden, ausgelösten Airbags, Brand-, Wasser-, Hagel- oder Elektronikschaden.
Unser Service richtet sich an private und gewerbliche Verkäufer in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg und weiteren Regionen Österreichs.
Vollständige Fahrzeugdaten, aussagekräftige Fotos, Standortangaben und vorhandene Gutachten ermöglichen eine schnellere Prüfung Ihrer Anfrage.
Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung, Schadensumfang, Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten und möglicher Restwert werden berücksichtigt.
Ein Auto mit Totalschaden muss nicht mehr fahrbereit sein. Eine mögliche Abholung wird abhängig von Standort, Zugänglichkeit und Zustand individuell vereinbart.
Nach erfolgreicher Einigung werden Fahrzeugzustand, bekannte Schäden, Kaufpreis, Bezahlung, Übergabe und mögliche Abholung schriftlich vereinbart.
Rufen Sie uns an oder senden Sie Ihre Fahrzeugdaten online. Unser Service eignet sich für alle, die ein Auto mit Totalschaden, schweren Unfallschäden, ausgelösten Airbags oder wirtschaftlich unrentabler Reparatur verkaufen möchten.
Wer ein Auto mit Totalschaden verkaufen möchte, steht häufig vor hohen Reparaturkosten, offenen Fragen zur Versicherung und einer schwierigen Restwertentscheidung. Wir prüfen Fahrzeuge mit wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden individuell und ermöglichen eine transparente Verkaufsabwicklung in ganz Österreich.
Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung, Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Vorschäden und möglicher Restwert werden bei der Fahrzeugbewertung berücksichtigt.
Nach erfolgreicher Einigung werden Fahrzeugzustand, bekannte Schäden, Kaufpreis, Zahlungsart, Übergabe und mögliche Abholung transparent im schriftlichen Kaufvertrag festgehalten.
Auch Fahrzeuge mit Rahmenschaden, ausgelösten Airbags, schwerem Unfallschaden, Brand-, Wasser-, Hagel- oder Elektronikschaden können unverbindlich angeboten werden.
Ein Auto mit Totalschaden privat zu verkaufen kann zeitaufwendig sein. Viele Interessenten verlangen ein vollständiges Versicherungsgutachten, eine genaue Reparaturkalkulation oder versuchen, den Kaufpreis wegen des erheblichen Schadens stark zu reduzieren.
Bei unserem professionellen Totalschaden-Ankauf können Sie das Fahrzeug direkt im aktuellen Zustand anbieten. Eine vorherige Reparatur ist grundsätzlich nicht erforderlich. Teilen Sie uns bekannte Schäden, den Fahrzeugstandort und vorhandene Unterlagen mit. Anschließend prüfen wir individuell, ob ein Ankauf möglich ist.
Sie wissen noch nicht, ob offiziell ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt? Senden Sie Übersichtsaufnahmen und Detailfotos des Fahrzeugs sowie vorhandene Werkstatt- oder Versicherungsunterlagen. Eine unverbindliche Anfrage ist auch ohne fertiges Gutachten möglich.
Die Bewertung erfolgt immer anhand des konkreten Fahrzeugs, Schadensumfangs, Wiederbeschaffungswerts, Restwerts und der zu erwartenden Reparaturkosten. Neben Unfallfahrzeugen können auch Fahrzeuge mit schweren technischen oder umweltbedingten Schäden geprüft werden.
Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Wiederbeschaffungswert, Restwert, Fahrzeugalter, Kilometerstand, Schadensumfang und den kalkulierten Reparaturkosten ab. Bei schweren Karosserie-, Fahrwerks-, Airbag- oder Elektronikschäden können Ersatzteile und Arbeitszeit einen erheblichen Teil des Fahrzeugwerts ausmachen.
Wenn die Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert zu hoch sind, kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, das Auto mit Totalschaden direkt zu verkaufen . Dadurch vermeiden Sie weitere Stand-, Abschlepp-, Diagnose- und Reparaturkosten.
Auch wenn der Schaden bereits durch eine Versicherung bewertet oder abgerechnet wurde, kann das Fahrzeug grundsätzlich angefragt werden. Teilen Sie transparent mit, ob eine Auszahlung erfolgt ist und welche Angaben zu Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten vorliegen.
Ausgelöste Airbags, beschädigte Gurtstraffer, Sensoren und Steuergeräte können die Reparaturkosten erheblich erhöhen. Fahrzeuge mit beschädigtem Rückhaltesystem können ebenfalls individuell geprüft werden.
Unser Service richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Fuhrparkbetreiber und Gewerbekunden. Neben klassischen Pkw können auch SUVs, Kombis, Firmenfahrzeuge, Lieferwagen, Transporter und weitere Nutzfahrzeuge mit Totalschaden geprüft werden.
Auch Autos ohne gültiges Pickerl, nicht fahrbereite Fahrzeuge, Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit zusätzlichem Motor-, Getriebe-, Batterie- oder Elektronikschaden können angefragt werden.
Senden Sie Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Fahrzeugstandort und eine Beschreibung des Schadens. Aussagekräftige Fotos, Gutachten und Reparaturkalkulationen ermöglichen eine genauere Ersteinschätzung.
Antworten auf wichtige Fragen zum Verkauf eines Autos mit Totalschaden, zum wirtschaftlichen und technischen Totalschaden, zu Gutachten, Restwert, Versicherung, nicht fahrbereiten Fahrzeugen und zur Verkaufsabwicklung in Österreich.
Übermitteln Sie Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Fahrzeugstandort und eine Beschreibung des Schadens. Aussagekräftige Fotos, Gutachten, Reparaturkalkulationen und Restwertangaben erleichtern die individuelle Ersteinschätzung.
Nein. Das Fahrzeug kann grundsätzlich im aktuellen Zustand angeboten werden. Eine vorherige Reparatur von Karosserie, Fahrwerk, Airbags, Motor, Getriebe oder Elektronik ist für die Anfrage nicht erforderlich.
Ja. Ein Versicherungsgutachten oder eine vollständige Reparaturkalkulation ist für die erste Anfrage nicht zwingend erforderlich. Senden Sie möglichst viele Übersichts- und Detailfotos des beschädigten Fahrzeugs.
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden wird gesprochen, wenn die kalkulierten Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sind. Maßgeblich sind unter anderem Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturaufwand.
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr sinnvoll oder sicher instand gesetzt werden kann. Dies kann beispielsweise bei schweren Rahmen-, Karosserie-, Brand- oder Hochvoltschäden der Fall sein.
Ja. Fahrzeuge mit schwerem Front-, Heck-, Seiten-, Dach-, Rahmen- oder Fahrwerkschaden können angefragt werden. Beschreiben Sie den Unfallhergang und senden Sie Fotos aller beschädigten Fahrzeugbereiche.
Ja. Auch Fahrzeuge mit ausgelösten Airbags, beschädigten Gurtstraffern, Sensoren oder Airbag-Steuergeräten können individuell geprüft werden. Geben Sie an, welche Rückhaltesysteme betroffen sind.
Ja. Ein gültiges Pickerl ist für eine unverbindliche Anfrage nicht zwingend erforderlich. Teilen Sie mit, wann die §57a-Begutachtung abgelaufen ist und welche weiteren Mängel am Fahrzeug bestehen.
Ja. Das Fahrzeug muss nicht mehr fahrbereit sein. Teilen Sie mit, ob es noch roll-, lenk- und bremsfähig ist und ob beschädigte Räder, Achsen, Fahrwerksteile oder eine blockierte Elektronik die Verladung erschweren.
Berücksichtigt werden Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung, allgemeiner Zustand, Vorschäden, Schadensumfang, Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Fahrzeugstandort und möglicher Restwert.
In der Regel werden Ausweis, Zulassungsschein, Eigentumsnachweis und vorhandene Fahrzeugschlüssel benötigt. Gutachten, Reparaturkalkulation, Versicherungsunterlagen, Restwertangebot und Serviceunterlagen können hilfreich sein.
Eine Abholung kann abhängig von Fahrzeugstandort, Zugänglichkeit, Schadenszustand und getroffener Vereinbarung organisiert werden. Informieren Sie uns, wenn das Fahrzeug in einer Tiefgarage oder Werkstatt steht.
Der Service richtet sich an Fahrzeughalter in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg und weiteren Regionen Österreichs. Die konkrete Übernahme wird individuell vereinbart.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der Angaben ab. Fahrzeugdaten, Standort, aussagekräftige Fotos, Gutachten, Reparaturkalkulation und Restwertinformationen ermöglichen eine schnellere Prüfung.
Grundsätzlich kann ein Fahrzeug auch nach einer Versicherungsabrechnung angeboten werden. Teilen Sie transparent mit, ob bereits eine Zahlung erfolgt ist und welche Angaben zu Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten vorliegen.
Zahlungsart und Zahlungszeitpunkt werden vor dem Verkaufsabschluss vereinbart. Fahrzeugdaten, bekannter Schadenszustand, Kaufpreis, Zahlungsart und Übergabe werden schriftlich im Kaufvertrag festgehalten.
Ja. Fahrzeuge mit verzogenem Rahmen, beschädigtem Fahrwerk, Achsschaden, defekter Lenkung oder zerstörten Radaufhängungen können individuell geprüft werden. Informieren Sie uns über die aktuelle Verladefähigkeit.
Ja. Neben privaten Pkw können auch Firmenwagen, Flottenfahrzeuge, SUVs, Transporter, Lieferwagen, Elektroautos und Hybridfahrzeuge mit Totalschaden angefragt werden.
Ja. Auch Fahrzeuge mit Brand-, Rauch-, Löschwasser-, Hochwasser-, Sturm- oder Hagelschaden können geprüft werden. Geben Sie alle bekannten Schäden an Elektronik, Innenraum, Motor, Batterie und Karosserie an.
Nein. Die Anfrage und Ersteinschätzung sind unverbindlich. Eine verbindliche Verkaufsvereinbarung entsteht erst, nachdem Sie den Bedingungen zustimmen und ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Sie können Ihr Fahrzeug direkt im aktuellen Zustand anbieten. Dadurch vermeiden Sie möglicherweise weitere Kosten für Reparatur, Abschleppen, Standplatz, Diagnose, Karosseriearbeiten, Airbags, Motor, Getriebe oder Elektronik.
Übermitteln Sie Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Fahrzeugstandort und eine Beschreibung des Schadens. Aussagekräftige Fotos, Gutachten, Reparaturkalkulationen und Restwertangaben ermöglichen eine genauere Prüfung.
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